01:21 Uhr - Sonntag, 05. September 2010
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Elektrischer Rolladenheber nicht zustimmungsbedürftig. PDF Drucken E-Mail

Elektrischer Rolladenheber nicht zustimmungsbedürftig.

Eine Familie wollte die tägliche Zugübung beenden und ließ von einer Fachfirma elektrisch betriebene Rolladenheber einbauen. Eine Nachbarin fühlte sich in ihrem Schlaf gestört und klagte auf Rückbau. Weil die Betriebsgeräusche im zulässigen Bereich lagen, war die Sache für den Richter klar. Die Umrüstung von manuellen auf elektronische Rolladenheber erfordert nicht die Zustimmung der Miteigentümer.
(Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 115/00)